lichkeit. Dazu gehörten u.a. mehrere Restaurantbetriebe, eine Textilzone, eine Nahrungsmittelfertigung und eine Weinproduktion. Die Beschwerdeführerin habe im Jahr 2018 einen Gesamtumsatz von Fr. 8'398'639.00, im Jahr 2019 von Fr. 9'067'131.00 und im Jahr 2020 von Fr. 6'796'378.00 erzielt. Ihre Sparte Restaurant erfülle die Voraussetzungen für die Härtefallhilfe. Der betreffende Bereich weise im Zeitraum vom 1. Juni 2020 bis 31. Mai 2021 einen Umsatzrückgang von 56 % auf. Daraus ergäben sich für die Sparte Restaurant im Jahr 2020 ungedeckte Fixkosten von Fr. 2'081'158.00.