2. Am 30. September 2021 wies das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI), Generalsekretariat, das Gesuch um Härtefallmassnahmen ab. Zur Begründung erwog es im Wesentlichen, dass mit dem Gewinn des Gesamtunternehmens die ungedeckten Fixkosten der Sparte Restaurant gedeckt werden könnten. B. 1. Gegen die Verfügung des DVI erhob die A. AG mit Eingabe vom 29. Oktober 2021 Verwaltungsbeschwerde mit folgenden Anträgen: 1. Die Verfügung des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau vom 30. September 2021 sei aufzuheben und das Gesuch der A. AG um Härtefallmassnahmen sei gutzuheissen.