2.2. Die Vorinstanz entgegnet, die beiden Lieferwagen befänden sich bereits seit Sommer 2018 unverändert an ihrem Standort. Ob ein Fahrzeug betriebssicher sei, werde durch die schweizerischen Strassenverkehrsämter im Rahmen von periodischen Fahrzeugprüfungen beurteilt. Vorliegend stehe fest, dass die beiden bereits älteren Lieferwagen – mangels Zulassung – zumindest in den letzten drei Jahren keine Motorfahrzeugkontrolle mehr durchlaufen hätten, womit davon auszugehen sei, dass sie nicht mehr betriebssicher seien. Aus diesem Grund könnten auch "Tropfverluste" nicht -8-