Am 27. Mai 2021 sei der Konkurs widerrufen worden. Obwohl sie damit die Verfügungsbefugnis über sämtliches Vermögen, inklusive des Schlosses, wiedererlangt habe, habe sie die Schlüssel und Fahrzeugausweise bisher nicht zurückerhalten. Die Lieferwagen seien nicht ausgedient. Die Beschwerdeführerin könne sie lediglich zurzeit nicht benutzen. Sobald das Konkursamt ihr die Schlüssel und Fahrzeugausweise aushändige, könnten die beiden betriebstauglichen Lieferwagen und das sich darin befindliche Werkzeug genutzt oder veräussert werden. Momentan drohten keine "Tropfverluste".