Gegen Ziff. 2 bis 4 dieses Beschlusses kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. -4- (…) B. Nachträgliches Baubewilligungsverfahren Gegen Ziff. 5 dieses Beschlusses kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit Zustellung beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Rechtsabteilung, Entfelderstrasse 22, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. (…)