a) Das Datum der Beseitigung der beiden ausgedienten Fahrzeuge auf Parzelle aaa wird der Eigentümerin nach Ablauf der Frist gemäss Ziff. 2 hiervor mindestens drei Tage im Voraus mitgeteilt. b) Die Kosten des zwecks Entsorgung der beiden ausgedienten Fahrzeuge auf Parzelle aaa beigezogenen Dritten und die Entsorgungskosten an sich werden der Grundeigentümerin in Rechnung gestellt.