Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit Zustellung beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, 5001 Aarau, schriftlich Beschwerde erhoben werden. (…) -3- B. 1. Gegen den Entscheid des Gemeinderats erhob A. entsprechend der Rechtsmittelbelehrung Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU). 2. Während dem laufenden Verwaltungsbeschwerdeverfahren und noch vor Erstattung der Beschwerdeantwort entschied der Gemeinderat Q.: 1. Der Beschluss vom 24. Januar 2022 wird in Wiedererwägung gezogen.