1. Der Gemeinderat stützt die Anordnung der Bauverwaltung. Die Räumung hat gestützt auf die vorstehenden Erwägungen innert nützlicher Frist zu geschehen. 2. Der Gemeinderat erachtet eine Fristansetzung von 2 Monaten für die vollständige Räumung aller Fahrzeuge und Container sowie nötigenfalls die Wiederherstellung des Platzes als angemessen. Die vollständige Räumung hat bis am 31. März 2022 zu geschehen.