2. Anlässlich eines Augenscheins stellte die Bauverwaltung Q. am 1. Dezember 2021 fest, dass sich auf dem Schlossparkplatz zwei Gross- Container, zwei bewohnte Wohnwagen, ein Anhänger und zwei nicht eingelöste Lieferwagen befanden. Mit Verfügung vom 2. Dezember 2021 verpflichtete die Bauverwaltung Q. A., den Parkplatz bis zum 31. Januar 2022 zu räumen, unter Androhung der Ersatzvornahme. 3. Dagegen erhob A. mit Eingabe vom 13. Dezember 2021 Einsprache beim Gemeinderat Q.. 4. An der Sitzung vom 24. Januar 2022 beschloss der Gemeinderat: