Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Vollstreckung Entscheid des Gemeinderats vom 11. April 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A. ist Eigentümerin des Schlosses X. mit Umschwung (Parzelle Nr. aaa der Gemeinde Q.). Bis zur Löschung infolge Geschäftsaufgabe am 18. Oktober 2021 war die Firma "Schloss X." als Einzelunternehmen im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragen.