6. Auf die Ausführungen der Beschwerdeführer zum Korrekturfaktor (Beschwerde, S. 20 ff.) ist nicht näher einzugehen. Die Baubewilligung wurde auf Basis des Standortdatenblatts für Mobilfunkt und WLL-Basisstationen vom 1. November 2018 (vgl. Vorakten, act. 18 ff.) erteilt; ein Korrekturfaktor wurde nicht angewandt. Die Anwendung eines Korrekturfaktors bildet somit nicht Teil der Baubewilligung.