Als alternative Kontrollmöglichkeit empfahl das BAFU in einem Rundschreiben vom 16. Januar 2006 die Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems (QS-System) auf den Steuerzentralen der Netzbetreiberinnen (vgl. Rundschreiben des BAFU vom 16. Januar 2006 "Qualitätssicherung zur Einhaltung der Grenzwerte der NISV bei Basisstationen für Mobilfunkt und drahtlose Teilnehmeranschlüsse", abrufbar auf: www.bafu.admin.ch, Rubriken "Themen", "Elektrosmog und Licht", "Fachinformationen", "Massnahmen Elektrosmog", "Mobilfunk: Qualitätssicherung [zuletzt besucht am 7. Dezember 2022]; zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichts 1C_97/2018 vom 3. September 2019, Erw.