4.3. Am 23. Februar 2021 erschien der Nachtrag des BAFU zur Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung [NISV] für Mobilfunk- und WLL-Stationen (BUWAL 2002). Zuvor waren die Kantone vom BAFU angehalten worden, adaptive Antennen nach dem "worst-case"-Szenario zu beurteilen (vgl. Schreiben des BAFU vom 17. April 2019 "Information an die Kantone, Mobilfunk und Strahlung: Aufbau der - 10 - 5G-Netze in der Schweiz"; Schreiben des BAFU vom 31. Januar 2020 "Informationen zur adaptiven Antenne und 5G" an die kantonalen und städtischen NIS-Fachstellen).