2.4. Zusammenfassend erweist sich der Evaluationsbericht vom 4. Juli 2019 als ungenügend. Der Mangel konnte im vorinstanzlichen Verfahren durch das Einreichen zweier verbesserter Evaluationsberichte jedoch geheilt werden. Am Ergebnis ändert sich jedoch durch die beiden neuen Evaluationsberichte nichts; die Anforderungen an die Standortevaluation sind als erfüllt zu betrachten. Da jedoch ein Fehler im Verfahren vor dem Gemeinderat festgestellt wurde, der im vorinstanzlichen Verfahren vor dem Regierungsrat geheilt werden konnte, ist auf den Entscheid des Regierungsrats in diesem Punkt zurückzukommen, indem der Mangel im vorinstanzlichen Kostenpunkt zu berücksichtigen ist (siehe Erw.