Da der zweite bzw. auch der dritte Evaluationsbericht zum gleichen Ergebnis kamen wie bereits der erste, käme es einem prozessualen Leerlauf gleich, wegen des formellen Fehlers das gesamte Baubewilligungsverfahren zu wiederholen. Vielmehr ist durch das Einreichen des zweiten bzw. dritten Evaluationsberichts im vorinstanzlichen Verfahren der formelle Fehler geheilt worden.