Der gewählte Standort erlaubt eine weitflächige Abdeckung und vermag die im Bericht ausgewiesene Versorgungslücke zu schliessen. Die beiden Alternativstandorte sind aufgrund der Wohnungen und der damit einhergehenden Einschränkung bezüglich der NIS weniger gut geeignet als der gewählte Standort. Wie die Vorinstanz im Ergebnis zu Recht ausführte, würde eine Erweiterung des Suchperimeters an diesem Resultat nichts ändern, da dadurch nur Standorte in von vornherein weniger gut geeigneten Wohnzonen einbezogen würden. -7-