A. Am 12. Juli 2019 reichte die F. beim Gemeinderat G. ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage auf der Parzelle Nr. aaa. Am 8. Oktober 2019 erteilte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, bezüglich der kantonalen Prüfbelange die Zustimmung unter Auflagen. Während der öffentlichen Auflage erhoben die A., die B. und diverse weitere Personen (darunter u.a. C., D. und E.) Einwendung gegen das Bauvorhaben. Mit Beschluss vom 15. März 2021 wies der Gemeinderat G. die Einwendungen ab. Gleichzeitig erteilte er die Baubewilligung, unter Bedingungen und Auflagen.