Zustellung an: den Beschwerdeführer den Beschwerdegegner (Vertreter) das Kantonale Steueramt die Beigeladene die Eidgenössische Steuerverwaltung Mitteilung an: das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten