Das Zustandekommen dieses Betrages lässt sich dem Antrag der Revisorin an die Veranlagungsbehörde vom 12. Dezember 2017 (nachfolgend: Antrag) entnehmen: Die Revisorin kam gestützt auf den gemäss Jahresrechnung ausgewiesenen Reingewinn von Fr. 671'527.00.00 (vgl. Antrag, S. 1 oben), welcher seinerseits Aufwendungen für Personalvorsorge von Fr. 359'128.40 , d.h. insbesondere die Hälfte des Einkaufsbetrags (Fr. 500'000.00 : 2 = Fr. 250'000.00) sowie der ordentlichen BVG-Beiträge (Fr. 175'514.00 : 2 = Fr. 87'757.00) enthielt, zu- bzw. abzüglich diverser Aufrechnungen auf Einkünfte des Beschwerdegegners aus seiner Tätigkeit als Architekt von Fr. 692'146.00 (Antrag, S. 1 unten).