scheinigung der Allianz Suisse vom 11. Juni 2015 über den am 20. Dezember 2013 geleisteten Einkauf von Fr. 500'000.00) nicht berücksichtigt worden seien, womit die im Einspracheentscheid festgelegten Einkünfte aus -9- selbständiger Erwerbstätigkeit des Beschwerdegegners im Umfang von Fr. 337'757.00 übersetzt seien.