Praxisgemäss und in vermutlich analoger Anwendung von § 45 Abs. 1 und Abs. 2 VRPG wird im Rekursverfahren jedoch auch vom Gemeindesteueramt, welches die Steuerkommission in der Praxis delegationsweise vertritt, eine Vernehmlassung eingeholt (vgl. auch per 31. Dezember 2012 ausser -7-