3. Das Kantonale Steueramt wird verpflichtet, dem Beschwerdegegner die im Rekursverfahren und im verwaltungsgerichtliche Beschwerdeverfahren entstandenen Parteikosten im reduzierten Umfang von total Fr. 1'900.00 (inkl. Auslagen und 7.7 % MWSt.) zu ersetzen. Zustellung an: den Beschwerdeführer den Beschwerdegegner (Vertreterin) das Kantonale Steueramt die Beigeladene die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Mitteilung an: das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten