2. 2.1. Die Kosten des verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens gehen zu Lasten des Kantons. - 14 - 2.2. Die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 3000.00, der Kanzleigebühr von Fr. 235.00 und den Auslagen von Fr. 100.00, insgesamt Fr. 3'335.00, sind vom Beschwerdegegner zu 60 % mit Fr. 2'001.00 zu bezahlen. Die restlichen Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Kantons.