scheinigung der Allianz Suisse vom 18. Januar 2013 über den am 24. Dezember 2012 geleisteten Einkauf von Fr. 750'000.00) nicht berücksichtigt worden seien, womit die im Einspracheentscheid festgelegten Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit des Beschwerdegegners im Umfang von Fr. 464'943.00 übersetzt seien.