3. Mit Schreiben vom 29. April 2022 unterrichtete der Instruktionsrichter die mittlerweile vom Beschwerdegegner getrennt lebende C. über die am Verwaltungsgericht hängige Beschwerde und klärte sie dahingehend auf, dass sie aufgrund der in der Steuerperiode 2012 noch bestehenden gemeinsamen Steuerpflicht mit dem Beschwerdegegner als Partei (Beigeladene) in das Verfahren miteinzubeziehen sei und sie entsprechend die Möglichkeit habe, sich am Verfahren zu beteiligen, was sie dem Verwaltungsgericht mitzuteilen habe. Innert der gesetzten Frist liess sich C. nicht vernehmen.