3.2. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, den Beschwerdeführern für die im Verfahren vor dem Regierungsrat entstandenen Parteikosten Fr. 1'250.00 zu ersetzen. Der Gemeinderat Q. wird verpflichtet, den Beschwerdeführern für die im Verfahren vor dem Regierungsrat entstandenen Parteikosten Fr. 2'812.50 zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführer (Vertreter) die Beschwerdegegnerin (Vertreter) den Gemeinderat Q. den Regierungsrat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) Mitteilung an: das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten