Das Verwaltungsgericht erkennt: 1. In Gutheissung der Beschwerde werden der Entscheid des Regierungsrats vom 9. März 2022 und die Baubewilligung des Gemeinderats Q. vom 7. Juni 2021 aufgehoben. 2. 2.1. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 5'000.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 452.00, insgesamt Fr. 5'452.00, sind von der Beschwerdegegnerin zu bezahlen. 2.2. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, den Beschwerdeführern für die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten Fr. 2'000.00 zu ersetzen. Der Regierungsrat und der Gemeinderat Q. werden verpflichtet, den - 19 -