mindernder Massnahmen bei einer festgestellten Überschreitung der Planungswerte (vgl. Art. 12 LSV) vermögen die gebotene Prüfung im Baubewilligungsverfahren im Übrigen nicht zu ersetzen (vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2011.127 vom 18. Juni 2012, Erw. 3.2.2, mit Hinweisen). 5. Zusammenfassend ist die Beschwerde gutzuheissen. Der angefochtene Entscheid, mit dem die erteilte Baubewilligung geschützt wurde, ist aufzuheben.