Nacht. Ob diese Planungswerte durch die vom Bauvorhaben erzeugten Lärmimmissionen eingehalten werden, bleibt auch nach dem durchgeführten Schriftenwechsel unklar. Insbesondere lassen die Ausführungen des BVU, Abteilung für Umwelt, in seiner Stellungnahme vom 4. Juli 2022 keine entsprechende Aussage zu. Einerseits ging auch dieses nach wie vor davon aus, dass die Lärmempfindlichkeitsstufe IV mit den Planungswerten von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht massgebend sei und andererseits fehlt eine Auseinandersetzung mit der konkret vorliegenden Situation.