4.3. 4.3.1. Was die von den Beschwerdeführern bemängelten jährlichen Abfallmengen betrifft, wiesen die Vorinstanz, die Beschwerdegegnerin und das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, zu Recht darauf hin, dass diese anhand der Angaben im Betriebskonzept berechnet werden können. Darin ist für jedes Material die monatlich erwartete Menge in Tonnen aufgeführt. Nachdem die Beschwerdeführer diese Angaben nicht beanstanden, ist hier nicht weiter darauf einzugehen. 4.3.2. Das BVU, Abteilung für Umwelt, hielt in seiner Stellungnahme an den Rechtsdienst des Regierungsrats vom 22. August 2021 (Vorakten, act. 185 ff.) fest, aufgrund der Angaben der Beschwerdegegnerin zum Baugesuch, dass