4.1.4. Das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, hält mit Beschwerdeantwort vom 8. Juli 2022 fest, in der Unterlagenergänzung vom 2. März 2021 seien die Abfallarten und geschätzten Mengen dargelegt worden. Für seine Prüfung - 12 - seien die Angaben ausreichend gewesen. Die Betriebsbewilligung für Abfallanlagen gemäss Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern vom 4. September 2007 (EG Umweltrecht, EG UWR; SAR 781.200) werde erst nach der Baubewilligung erteilt.