Das Betriebskonzept gebe Auskunft über die erwarteten Materialmengen und sehe vor, dass die Kunden ihr Material in der Halle entsorgten, bei der jeweils zwei Tore für die Ein- und Ausfahrt offen stünden. Eine Zerkleinerung und/oder staubende Aufbereitung/Sortierung von Material finde auf dem Gelände nicht statt. An der Grenze zur Parzelle der Beschwerdeführer sei sodann eine 1.80 m hohe Schallschutzwand geplant, deren genaue Ausführung gemäss Auflage der Baubewilligung durch Bauherrschaft und Beschwerdeführer im Voraus zu klären sei. 4.1.2. Die Beschwerdeführer bemängeln, im Rahmen des Baubewilligungs- und Beschwerdeverfahrens sei insbesondere nicht festgestellt worden,