3.1.2. Der Gemeinderat Q. hält in seiner Duplik vom 17. Oktober 2022 dagegen, in der Lärmschutzverordnung sei festgehalten, dass Entsorgungsanlagen, die regelmässig während längerer Zeit betrieben würden, Industrie- und Gewerbeanlagen gleichgestellt seien. In der Region Aarau befänden sich zwei bewilligte Recyclinghöfe in der Arbeitszone AI. Die Recycling-Sam- melstelle mit Werkstätte und Autoverkaufsplatz sei somit gemäss alter und neuer BNO zonenkonform.