1.3. 1.3.1. Unbestrittenermassen wurde das Baugesuch vom 30. August 2019 bis zum 30. September 2019 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen drei Einwendungen ein, wobei der Gemeinderat zwei Einwendungen wegen fehlender Legitimation der Einwender abwies und nur jene der Beschwerdeführer materiell behandelte. Mithin hatten die Nachbarn und sonstigen Interessenten Gelegenheit, sich über das Bauvorhaben zu informieren und rechtzeitig Einwendungen zu erheben.