7. Das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, teilte mit Eingabe vom 14. Oktober 2022 mit, auf das Einreichen einer Duplik zu verzichten und an seinem Antrag festzuhalten. 8. Der Gemeinderat Q. reichte am 17. Oktober 2022 eine Duplik ein und beantragte die Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. 9. Die Beschwerdeführer nahmen mit Eingabe vom 31. Oktober 2022 erneut Stellung und hielten an ihren Beschwerdeanträgen fest. 10. Die Beschwerdegegnerin äusserte sich dazu mit Stellungnahme vom 1. Dezember 2022. 11. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 12. April 2023 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: