B. 1. Das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, forderte von der Baugesuchstellerin mit Schreiben vom 21. Januar 2021 ergänzende Unterlagen ein, die diese in der Folge über die Gemeinde Q. einreichte. Am 22. April 2021 stimmte das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, dem Bau- und Reklamevorhaben bezüglich der kantonalen Prüfbelange unter verschiedenen Auflagen zu und erteilte – ebenfalls unter verschiedenen Auflagen – die Gewässernutzungsbewilligung sowie die fischereirechtliche Bewilligung. Der Gemeinderat Q. erteilte die Baubewilligung mit Beschluss vom 7. Juni 2021 unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen, wobei er die Einwendung von B. und A. teilweise guthiess.