2. Dagegen erhoben B. und A. am 1. Juni 2020 Beschwerde beim Regierungsrat und beantragten die Aufhebung und Neubeurteilung der Baubewilligung. Mit Beschluss vom 9. Dezember 2020 hiess der Regierungsrat die Beschwerde gut, hob die Baubewilligung auf und wies die Angelegenheit zur Vervollständigung des Sachverhalts und zu neuem Entscheid an den Gemeinderat Q. und das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, zurück.