Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, stimmte dem Bau- und Reklamevorhaben bezüglich der kantonalen Prüfbelange unter verschiedenen Auflagen am 6. März 2020 zu und erteilte – ebenfalls unter verschiedenen Auflagen – die Gewässernutzungsbewilligung sowie die fischereirechtliche Bewilligung. Der Gemeinderat Q. erteilte in der Folge die Baubewilligung mit Beschluss vom 27. April 2020 unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen, wobei er die Einwendung von B. und A. teilweise guthiess.