Während der Auflagefrist erhoben unter anderen B. und A., Grundeigentümer der südlich an die Bauparzelle angrenzenden Parzelle bbb, Einwendung gegen das geplante Bauvorhaben. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, stimmte dem Bau- und Reklamevorhaben bezüglich der kantonalen Prüfbelange unter verschiedenen Auflagen am 6. März 2020 zu und erteilte – ebenfalls unter verschiedenen Auflagen – die Gewässernutzungsbewilligung sowie die fischereirechtliche Bewilligung.