A. 1. Die C. AG reichte im Sommer 2019 ein Baugesuch für den Neubau einer Recycling-Sammelstelle mit Werkstätte und Autoverkaufsplatz auf der in der Industriezone I liegenden Parzelle aaa in Q. ein. Während der Auflagefrist erhoben unter anderen B. und A., Grundeigentümer der südlich an die Bauparzelle angrenzenden Parzelle bbb, Einwendung gegen das geplante Bauvorhaben.