Gesuch des Generalsekretariats der Gerichte Kanton Aargau vom 22. April 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: 1. Im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren WBE.2012.90, das mit Urteil vom 1. Juni 2012 abgeschlossen wurde, wurden A. Verfahrenskosten von Fr. 359.00 auferlegt. Diese wurden zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege einstweilen, unter dem Vorbehalt späterer Nachforderung, vorgemerkt. Der Betrag von Fr. 359.00 ist bis heute offen.