Anzumerken ist, dass die Rechtsmittelfrist im Zeitpunkt der Eingabe von Rechtsanwalt Wicki noch lief und dieser ohne weiteres auch eine eigenständige Einsprache hätte einreichen können. Da die Vorinstanz die Eingabe von Rechtsanwalt Wicki nicht als blossen Vertreterwechsel zulassen wollte, hätte sie dies Rechtsanwalt Wicki unverzüglich anzeigen müssen. Dies umso mehr, als die Eingabe am Donnerstag, 30. September 2021, bei der Vorinstanz einging und bis zum Ablauf der für die Ehefrau und die Kinder geltenden Rechtsmittelfrist, d.h. bis Montag, 4. Oktober 2021, genügend Zeit verblieb, eine eigene Einsprache einzureichen.