das Urteil des Bundesgerichts 2C_184/2021 vom 26. August 2021, Erw. 1.2. In jenem Entscheid hatten ein italienischer Vater und seine drittstaatsangehörige Ehefrau für ihren ebenfalls drittstaatsangehörigen gemeinsamen volljährigen Sohn den Familiennachzug beantragt, welcher erstinstanzlich abgelehnt wurde. Das dagegen geführte Rechtsmittelverfahren wurde mit Urteil des kantonal letztinstanzlich zuständigen Verwaltungsgerichts abgewiesen. Im Rubrum des Urteils wurde einzig der nachziehende Vater aufgeführt. Gegen diesen Entscheid reichten der nachziehende Vater und der nachzuziehende Sohn beim Bundesgericht Beschwerde ein.