Für den Kanton Aargau wurde diese Frage bislang nicht abschliessend geklärt. Jedoch ergibt sich aus der migrationsrechtlichen Verwaltungs- und Rechtsprechungspraxis, dass sowohl das nachziehende Familienmitglied als auch die nachzuziehenden Familienmitglieder als Gesuchsteller bzw. Partei im Rechtsmittelverfahren zugelassen wurden, ohne dass sich die Migrationsbehörden oder Rechtsmittelinstanzen mit der Frage der Parteistellung explizit auseinandergesetzt haben.