Gleichentags ging bei der Vorinstanz ein Schreiben von Rechtsanwalt Wicki vom 18. November 2021 ein, wonach A. nicht Partei im Familiennachzugsverfahren sei (MI2-act. 266 f.). Schliesslich reichte Rechtsanwalt G. mit Schreiben vom 7. Dezember 2021 ein gleichentags erhaltenes Mail von A. an ihn ein, worin ihm dieser mitteilte, dass er "von nun an Anwalt Peter Wicki hinter Ihnen habe,um den Fall fortzusetzen.I möchte,dass Sie zurücktreten und dann Herrn Peter Wicki fortsetzen". Zudem reichte Rechtsanwalt Wicki eine Bestätigung von A. ein, wonach das Mandat von Rechtsanwalt G. beendet sei. Allfällige an ihn gerichtete Post sei via Rechtsanwalt Wicki zuzustellen.