B. Gegen die Verfügung des MIKA vom 23. August 2021 erhob Rechtsanwalt G. für A. mit Eingabe vom 20. September 2021 beim Rechtsdienst des MIKA (Vorinstanz) Einsprache (MI2-act. 229 ff.) und beantragte die Bewilligung des Familiennachzugs für dessen Ehefrau und die vier gemeinsamen Kinder.