Aus einer früheren Beziehung mit B. sind 2001 und 2003 die Töchter C. und D. und 2006 die Zwillinge E. und F. hervorgegangen. Nachdem das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) am 9. Dezember 2019 das Gesuch von A. um Nachzug seiner vier Kinder abgewiesen hatte (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend C. [MI3-act.] 89 ff.), verheiratete sich A. mit B. und liess durch seinen Rechtsvertreter, G., für seine Ehefrau und die vier gemeinsamen Kinder am 18. November 2020 folgendes Familiennachzugsgesuch einreichen (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend B. [MI2-act.] 17 und 5 ff.):