2.3. Mit Ziffer 2 der Verfügung vom 16. August 2021 wurde angeordnet, dass die Arbeiten zur Umlegung resp. Instandsetzung der Hausanschlussleitung durch einen qualifizierten Unternehmer auszuführen sind. Mit Anordnung 1 der Verfügung vom 11. April 2022 wurde eine letzte Nachfrist zur Erfüllung der rechtskräftigen Auflage gemäss Verfügung vom 16. August 2021 angesetzt; mit Anordnung 2 der Verfügung vom 11. April 2022 wurde die Ersatzvornahme angedroht.