1.2. Der Gemeinderat ordnete mit Verfügung vom 4. April 2022 den Vollzug der rechtskräftigen Verfügung vom 16. August 2021 betreffend die normgerechte Ableitung von Schmutzwasser an. Gemäss dem Wortlaut der Verfügung richtete sich diese an die Grundeigentümer der Parzellen Nrn. ddd und ccc. Am 11. April 2022 erliess der Gemeinderat eine korrigierte Version, welche die ursprüngliche Verfügung ersetzen sollte (vgl. Titel der Verfügung). Neu wurden nunmehr die Grundeigentümer der Parzellen Nrn. bbb und aaa (anstatt diejenigen der Parzellen Nrn. ddd und ccc) ins Recht genommen. -5-