Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft. B. 1. Am 4. April 2022 verfügte der Gemeinderat B.:  Zur Erfüllung der rechtskräftigen Auflage gemäss Verfügung des Gemeinderats B. vom 16. August 2021 wird eine letzte Nachfrist von 60 Tagen nach Rechtskraft dieses Entscheids gewährt.